Arbeitssaal Hochpass
Mitglied werden

Mitgliedschaft im Arbeitssaal Hochpass

Unsere Website hat dein Interesse am Arbeitssaal Hochpass geweckt oder du bist auf anderem Weg auf uns aufmerksam geworden und fragst dich jetzt, wie du Mitglied im unserem Saal werden kannst, um selbst in den Genuss aller Vorteile zu kommen, die der Arbeitssaal bietet? Super, wir freuen uns immer über neue Gesichter! 

  • Gäste

    Unsere Saalgemeinschaft beruht auf großem gegenseitigen Vertrauen, da wir auch persönliche Dinge an unseren Arbeitsplätzen lagern. Aus diesem Grund ist es uns ein großes Anliegen, neue Leute erst einmal kennenzulernen, bevor wir sie in die Saalgemeinschaft aufnehmen. Wenn du Interesse an unserem Saal hast, komm einfach bei uns vorbei, klingel und stell dich dem dir öffnenden Mitglied vor. In der Regel sollten unter der Woche zwischen 9 und 18 Uhr immer Mitglieder anwesend sein. Du bist nicht sicher, ob wirklich jemand da ist? Dann ruf gerne einfach kurz im Saal an.

    Von allen Gäste erwarten wir ein angemessenes Verhalten und ein freundliches ‚Moin’ beim Betreten des Saals hat noch niemandem weh getan. Als Gast kannst du dann gerne unsere Gästearbeitsflächen im vorderen Bereich des Arbeitssaal nutzen. Die Mitglieder-Arbeitsplätze und die Gemeinschaftsräume sind für dich vorerst tabu. Schau regelmäßig bei uns zum Lernen vorbei und komm mit Mitgliedern ins Gespräch, sodass du uns und wir dich kennenlernen können. Der Status des vorläufigen Mitglieds wird dann nicht in weiter Ferne liegen. 

  • Vorläufige Mitgliedschaft

    Wenn du regelmäßig im Saal vorbeischaust, wird dich irgendwann der Saalsprecher oder sein Stellvertreter ansprechen und fragen, ob du Interesse an einer vorläufigen Mitgliedschaft in unserem Arbeitssaal hast. Als vorläufiges Mitglied genießt du dann weitaus mehr Vorteile als als Gast. Zum Beispiel dürfen vorläufige Mitglieder die Mitglieder-Arbeitsplätze nutzen und haben Zutritt zu den Gemeinschaftsräumen. Außerdem kannst du bereits als vorläufiges Mitglied einen Computer- und Internetzugang bekommen. Weiterhin gilt allerdings, dass du als vorläufiges Mitglied noch keinen Schlüssel zum Arbeitssaal bekommst und dich nur in Anwesenheit eines Vollmitglieds im Arbeitssaal aufhalten darfst.

    Als vorläufiges Mitglied hast du noch keinerlei Pflichten in unserer Saalgemeinschaft und bist auch noch von dem von Vollmitgliedern zu zahlenden Mitgliedsbetrag befreit.

    Nach einer vorläufigen Mitgliedschaft von mind. 90 Tagen kann auf einer ordentlichen Vollversammlung über deine endgültige Aufnahme in die Saalgemeinschaft entschieden werden.

  • Mitgliedschaft

    Stimmen die Mitglieder auf der Vollversammlung dafür, dich in die Saalgemeinschaft aufzunehmen, beginnt deine Zeit als Vollmitglied des Arbeitssaals Hochpass. Du kannst nun alle Vorteile des Arbeitssaals genießen, bekommst einen eigenen Schlüssel, um Tag und Nacht Zugang zum Saal zu haben, einen Internet- und Computerzugang und hast Anrecht auf einen Schreibtisch sowie Regalplatz für deine persönlichen Sachen. Zusätzlich erlangst du mit der Mitgliedschaft auch das Recht, Ämter zu übernehmen und dich damit aktiv in die Gemeinschaft einzubringen.

    Mit der Mitgliedschaft gehen allerdings auch einige Pflichten einher. Mitglieder verpflichten sich bspw. zur Zahlung des geltenden Semesterbeitrags, zur Mithilfe bei unserem alljährlichen Arbeitstag und zur Teilnahme an den Vollversammlungen. Im Angesicht der Vorteile, die der Arbeitssaal bietet, haben diese Verpflichtungen allerdings bisher noch niemanden abgeschreckt.

  • Nach dem Studium

    Mit Abschluss des Studiums endet die Mitgliedschaft in unserem Arbeitssaal und du erlangst den Status des ehemaligen Mitglieds. Als ehemaliges Mitglied hast du keinerlei Verpflichtungen mehr gegenüber der Saalgemeinschaft aber auch keine Rechte mehr. Insbesondere muss der Saalschlüssel zurückgegeben werden. 

    Für ehemalige Mitglieder, die weiterhin den Kontakt zum Arbeitssaal halten möchten, besteht die Möglichkeit, auf einer Vollversammlung den Status des fördernden Mitglieds zu erhalten. Fördernde Mitglieder haben bis auf die Zahlung eines frei wählbaren Semesterbeitrags keine Recht und Pflichten, dürfen aber unter gewissen Umständen ihren Saalschlüssel behalten.